Erbrecht

Für jeden Unternehmer und jede vermögende Privatperson stellt sich die individuelle Frage der eigenen Nachfolge. Erbrecht und Vermögensnachfolge betrifft insoweit alle Bereiche des privaten und unternehmerischen Lebens. Dabei gilt: je früher man sich Gedanken über die Nachfolge macht, desto sicherer lassen sich Strukturen implementieren, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen (Nachfolge-)Willen zur bestmöglichen Entfaltung kommen zu lassen. In diesem Prozess beraten und begleiten wir Sie.

Ist eine Nachfolgeregelung nicht gelungen, befinden sich Erben, Mitgesellschafter oder sonstige Beteiligte zum Teil in schwierigen Situationen in Bezug auf den Nachlass. Vielfach stellt sich die Frage, in welchem Sinne ein etwaiges Testament auszulegen ist. Darüber hinaus sehen sich Ehegatten/Abkömmlinge Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt oder müssen selbst solche geltend machen. Sie finden einen unübersichtlichen Nachlass vor und müssen in einen schwierigen Rekonstruktionsprozess eintreten. In all diesen Situationen beraten wir Sie und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Nachfolgestrukturierung

Nachfolgestrukturierung setzt zunächst eine Konsolidierung des potentiellen Nachlasses voraus. Der Erblasser muss sich selbst Gedanken darüber machen, welche Vermögenswerte er wem oder zu welchem Zweck hinterlassen möchte. Ist dies geschehen, zeigen wir die Wege auf, die zu Ihrem Ziel führen.

Den Rahmen für diese Zielfindung stecken das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht (Erbschaftsteuer- und Ertragsteuerrecht). Alle drei Bereiche greifen ineinander und erfordern eine enge Abstimmung, um nicht aufgrund steuerlicher oder gesellschaftsrechtlicher Regelungen eine Strukturierung zu gefährden. Wir betrachten die Nachfolgestrukturierung als eine ganzheitliche Aufgabe, die in enger Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgen muss. Soweit wir nicht selbst steuerlich von Ihnen mandatiert sind, beziehen wir gerne auch Ihren steuerlichen Berater in die Abstimmung mit ein.

Testament, Erbverträge und internationales Erbrecht

Wir begleiten Sie bei der Erstellung von Testament und Erbvertrag. Dabei zeigen wir Ihnen rechtlich mögliche und für die von Ihnen ins Auge gefassten Zielvorstellungen sinnvolle Formulierungen und Regelungen auf. Auf welchem Weg der letzte Wille niedergelegt werden sollte, ist abhängig von dem Willen des oder der Erblasser und von dem Ausmaß der Bindung, die der Erblasser und/oder die Vertragserben eingehen möchten. Insbesondere wenn ausländische Immobilien bestehen oder Familienbeziehungen ins Ausland vorliegen kann die Wahl der Form des letzten Willens für dessen Wirksamkeit entscheidend sein.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge stellt das Erbrecht vor besondere Herausforderungen. Ziel der Unternehmensnachfolge ist grundsätzlich die Erhaltung des Unternehmens als wirtschaftliche Einheit. Diese Zielvorstellung ist in Gefahr, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die gegebenenfalls nicht alle an der Fortführung des Unternehmens interessiert sind. In diesem Fall droht eine Zerschlagung des Unternehmens durch mögliche Ausgleichsansprüche des ausscheidenden Gesellschafters oder durch Pflichtteilsansprüche nicht bedachter gesetzlicher Erben. In diesen Fällen sind vielfältige Strategien denkbar, um gleichwohl das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zu erhalten. Hier ist unsere Expertise im Gesellschaftsrecht von (mit-)entscheidender Bedeutung.

Erbschaftsteuerrecht

Auch den ausgereiftesten Plänen der Vermögensnachfolge, aber insbesondere auch der Unternehmensnachfolge, kann das Erbschaftsteuerrecht einen Strich durch die Rechnung machen. Unsere Beratung bezieht daher stets das geltende Erbschaftsteuerrecht mit ein.

Gemeinnützigkeitsrecht

Soll das Vermögen zumindest teilweise gemeinnützigen Zwecken zugewandt werden, so ist die Planung der Vermögensnachfolge von besonderer Bedeutung. In welcher Form und mit welcher Struktur gemeinnützige Zwecke verwirklicht werden sollen, ist von den angestrebten Zielen abhängig. So können sich Stiftungen, gemeinnützige GmbHs, oder Auflagen an Erben anbieten. Gegebenenfalls sind diese Maßnahmen mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung zu koppeln. All diese Aspekte der Nachfolgeplanung sollten ausgiebig in Beratungsgesprächen beleuchtet werden.

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Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten lassen sich nur vermeiden, wenn in die Planung der Nachfolge viel Sorgfalt investiert wird. Ist das nicht der Fall, oder ist ein Erbe nicht mit der vom Erblasser vorgesehenen Rolle zufrieden, so führt dies oftmals zu Erbstreitigkeiten. Unsere Intention ist es, Erbstreitigkeiten durch Gestaltungen im Vorfeld zu vermeiden und auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken. Lässt sich dies nicht erreichen, scheuen wir aber auch nicht den Gang vor Gericht und verteidigen Ihre Interessen effektiv und sachkundig oder setzen Ihre berechtigten Ansprüche zB. Pflichtteilsansprüche vor Gericht durch.

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