Erbschaftsteuer

Der Übergang von Familienvermögen auf die jüngere Generation kann mit erheblichen steuerlichen Belastungen einhergehen. Das gilt erst recht, wenn nahe Verwandte nicht vorhanden sind oder nicht begünstigt werden. Unser Ziel ist es, unter Beachtung der Zielsetzung unserer Mandanten diese steuerlichen Belastungen so weit wie möglich zu reduzieren.

Im Rahmen der Erbfolgeplanung und Testamentsgestaltung gelingt dies oftmals bereits durch die richtige Ausgestaltung der letztwilligen Verfügung. Hier greifen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht im Rahmen unserer Beratung direkt ineinander. So können durch eine sinnvolle Steuerung Freibeträge – auch mehrfach – ausgenutzt werden. Auch die steuerfreie Übertragung von Teilen des Vermögens kann bei entsprechender Vorbereitung zur Optimierung der Nachfolge genutzt werden. Eine sorgfältig geplante vorweggenommene Erbfolge ist wichtiger Bestandteil einer gelungenen Nachfolgestrategie.

Ist der Erbfall eingetreten kann auch im Rahmen der Zuordnung von Vermögensgegenständen in der Erbengemeinschaft und ggf. eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung noch gestaltend eingegriffen werden.

Ist unternehmerisches Vermögen im Nachlass vorhanden, so kommen nach dem ErbStG Verschonungsregelungen in Betracht. Die Bewertung von Vermögensgegenständen wird immer entscheidender für die Höhe der Steuerbelastung. Eine Wertermittlung kann von uns ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner erfolgen.

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