Gemeinnützige Organisationen

Steuerberatung für gemeinnützige Organisationen stellt besondere Anforderungen an den Mandanten und an den Berater. Das beginnt bereits bei der Implementierung gemeinnützigkeitsrechtlicher Strukturen und setzt sich in der tatsächlichen Geschäftsführung fort. Gemeinnützigkeitsrechtliche Sachverhalte müssen auch von der Buchführung zutreffend abgebildet werden. Weiterhin muss die Rücklagenbildung im Sinne der Abgabenordnung erfolgen und die Mittelverwendungsrechnung vorgehalten werden. Die Organe müssen neben den für die jeweilige Rechtsform gültigen Regularien auch die Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts berücksichtigen. Im Rahmen unserer steuerberatenden Tätigkeit, die mit unserer rechtlichen Expertise im Non-Profit-Recht Hand in Hand geht, beachten wir diese Besonderheiten und weisen Sie auf Risiken und Chancen hin.

Die Erstellung und Prüfung von Zuwendungsbestätigungen, die rechtzeitige Beantragung von Bescheinigungen nach § 60a AO und die Überwachung der NV- Bescheinigungen Ihrer Organisation übernehmen wir gerne und entlasten Sie von diesen organisatorischen Aufgaben, so dass Sie Ihre Zeit und Kraft in die gemeinnützige Arbeit stecken können.

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